Montag, 16. März 2020

Rezension zu Delfs Buch“False Memory“ Ich leide unter der Ideologie: Kulur,Glaubenssystem,Geschäftsgebaren einer Gruppe von Psychotherapeuten, wie sie im Buch von Dr Delfs beschrieben ist. 1.)Die Psychotherapeutein meiner Tochter deckt nach übr 30 Jahren einen sexuellen Kindesmißbrauch durch ihre Eltern auf. Befragung und Strafanzeige gegen beschuldigte Eltern unterbleiben. 2.)Auf meinen Vorwurf auf Kunstfehler stellt die Psychotherapeutin eine Strafanzeige gegen mich wegen Verleumdung . Die Staatsnwältin verweist die Anzeigeerstatterin auf den Wege der Privatklage,die ausbleibt. Die Psychtherapeutin meiner Tochter scheut, sich zu rechtfertigen vor Eltern und vor öffentliche und juristische Auseinandersetzungen, wozu das Buch von Dr Delfs über „False Memory“ beiträgt..

Dienstag, 8. Oktober 2019

Anne Jürgens Kunstfehler

Dipl.-Pädagogin Anne Jürgens aus Bielefeld hat gegen mich eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Bedrohung bei der Staatsnwaltschaft Frankfurt am Main gestellt. Sie wurde auf den Weg der Privatklage verwiesen. Ich lasse mich zur Sache wie folgt ein: „Ich habe an der Fachtagung von False Memory Deutschland e.V. in Frankfurt als Betroffener und als Mitglied des Vereins False Memory Deutschland e.V. teilgenommen. Ich habe während der Fachtagung zwei Psychotherapeutinnen meinen Fall geschildert. Meine Tochter, geb.1970, hat im Jahr 2001 Vorwürfe gegen mich erhoben wegen eines angeblich begangenen sexuellen Kindesmissbrauchs. Eine Strafanzeige gegen mich wurde nie erstattet. Die Vorwürfe waren und sind unbegründet; ich habe zu keinem Zeitpunkt meine Tochter sexuell missbraucht. MeineTochter hat auch versucht, eine Opferentschädigung zu bekommen. Im Jahr 2003 wurde der Opferentschädigungsantrag meiner Tochter abschlägig beschieden. Nach meiner Einschätzung ist durch eine fehlerhafte Therapie meiner Tochter durch die Psychotherapeutin Frau Anne Jürgens der Vorwurf gegen mich erhoben worden. Ich spreche jetzt von dem False-Memory-Syndrom. Ich habe mich auch wegen der aus meiner Sicht fehlgeleiteten Therapie und des möglicherweise induzierten sexuellen Missbrauchs damals an Frau Anne Jürgens gewandt. Diese war aber zu keinem Gespräch bereit, schickte mir vielmehr eine Unterlassungsaufforderung mit einer Widerrufserklärung hinsichtlich der Behauptungder fehlgeleiteten Therapie. Ich habe diese Unterlassungsaufforderung nicht unterschrieben und nichts zurückgenommen. Eine Klage gegen mich hat Frau Jürgens zu keinem Zeitpunkt erhoben. All dies habe ich den beiden Psychotherapeutinnen,Ute Blum-Dietsche und Brigitte Bosse, während der Fachtagung erzählt. Ich habe ihnen meinen Fall geschildert. Die Therapeutinnen reagierten abweisend; ich hatte den Eindruck, dass ihnen das False-Memory-Syndrom unbekannt ist. Ich war deshalb verärgert weil ich mich nicht richtig ernst genommen fühlte. Es ist daher durchaus möglich, dass ich sinngemäß gesagt habe, ich könnte mich in Anwesenheit der Frau Jürgens vergessen und sie vielleicht umbringen. Dies war natürlich keine ernstgemeinte Drohung. Ich war nur erregt vor allem durch die falschen und verleumderischen Vorwürfe meiner Tochter unter denen ich und meine Familie seit Jahren sehr stark zu leiden haben. Denn der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist nach Mord das Schlimmste, was man einem Menschen vorwerfen kann, erst recht, wenn die Behauptung von dem eigenen Kind stammt. Ich leide seit Jahren an dem von meiner Tochter herbeigeführten Kontaktabbruch. Die beiden Psychotherapeutinnen haben mir gegen Ende des Gespräches versprochen, mit Frau Anne Jürgens zu reden und wollten helfen, meine Vorwürfe zu klären. Ich hatte aber zuvor den Eindruck, dass sie meinen Äußerungen keinen Glauben schenken, denn sie betonten, Frau Jürgens leiste nach ihrer Einschätzung stets korrekte und hervorragende Arbeit. Das konnte ich nun wiederrum nicht nachvollziehen, da aus meiner Sicht eine fehlgeleitete Therapie meiner Vermutung nach zu den falschen Behauptungen meiner Tochter geführt hat. Da meine Tochter zu keinem Zeitpunkt eine Anzeige gegen mich erstattet hat, bestand auch niemals die Gelegenheit in einem Strafverfahren die Sache zu klären und mich zu verteidigen. Ich leide insoweit sehr darunter, dass ich seit Jahren mit dem Vorwurf meiner Tochter leben muss, ohne dass für mich die Möglichkeit der Richtigstellung besteht. Keineswegs wollte ich Frau Jürgens ernsthaft mit dem Tod bedrohen oder ihr sonst wie körperliches Leid zufügen. Wenn dieser Eindruck in dem Gespräch entstanden sein sollte, so tut es mir leid und ich bereue meine Ausdrucksweise, die auf meine Erregung und meine Betroffenheit in dem Gespräch zurückzuführen ist. Ich entschuldige mich auch bei Frau Anne Jürgens für meine bedrohlich wirkenden Äußerungen,die aber niemals ernst gemeint waren.“

Freitag, 20. Juni 2014

Unterlassungsaufforderung



 Angaben meiner Tochter ,daß sie in einem traumatischen Elternhaus
sexuelle Gewalt erlitten habe,sind therapeutisch induziert worden.
Frau Ulrice Hujsa,Psychosozialer Dienst Stadthagen,
was Sie in Ihrem  Gutachten vom 8.9.2008 gegenüber dem Verwaltungsgericht 
behaupten,ist falsch,familienschädigend und ehrenrührig.
Ich fordere Sie auf,Ihre beschuldigende, unwahren  Aussagen
zurückzunehmen ,nicht weiter zu behaupten und zu verbreiten.
Im Verein „false-memory.de“ sind ähnliche Fälle dokumentiert.

Samstag, 2. März 2013

Psychoopfer

Wer leidet auch unter induzierende Psychotherapeuten ?

Zitat von britischer False Memory Gesellschaft:
Jeder Therapeut,egal wie gut ausgebildet,kann unwissentlich falsche Erinnerungen fördern,wenn er der Überzeugung anhängt,
dass versteckte Einnerungen an Missbrauch für Probleme im Erwachsenenalter verantwortlich sind und diese Erinnerungen wiedergewonnen werden können.

Abschrift des HAZ-Artikels vom 14.7.2010
verfaßt und genehmigt von Reporter Heinrich Thies

Der Missbrauch mit dem Missbrauch
Wenn Eltern von ihren erwachsenen Kindern zu Unrecht sexueller Übergriffe beschuldigt werden,liegt die Ursache oft in einer verfehlten Psychotherapie.
Die Vorwürfe trafen ihn wie Fauststöße in die Magengrube.Seine einzige Tochter hielt ihm vor,er habe sie sexuell missbraucht.Schon seit dem Kindergartenalter.Erst im Alter von 27 Jahren hatte sich Sabine L. daran erinnert,im Zuge einer Psychotherapie waren die Bilder konkreter geworden-und zunehmend grausamer.Schließlich kam es zur Anzeige und zum Prozeß vor dem Landgericht Hannover.Sabines Vater,ein 62 Jahre alter Diplomingenieur aus Garbsen,wurde im Gerichtssaal verhaftet und-obwohl die Staatsanwaltschaft wegen Mangels an Beweisen Freispruch beantragt hatte-zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.Acht Monate später hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf.Das Landgericht Hannover verhandelte neu-und sprach Wolf Reiner L. im September 2004 frei.Doch nichts war für den Rentner danach mehr wie zuvor.“Das war ein einziger Alptraum.So etwas kann man nicht einfach abschütteln“,sagt L. heute.Trotz des Freispruches zeigten ihm Verwandte und Freunde nach wie vor die kalte Schulter.“Aber das Schlimmste ist für mich und meine Frau,dass wir unsere Tochter verloren haben.Da ist eine Lebensgrundlage verloren gegangen.“
Der hannoversche Rechtsanwalt Ernst-Otto Nolte hat die Revision durchgefochten.Aus Sicht des Verteidigers zeigt der Fall beispielhaft,
wie psychisch labile Menschen während einer Therapie Missbrauchsphantasien entwickeln und Beschuldigungen gegen ihre Eltern erheben,die im Strafverfahren münden und auch im Falle einer Einstellung verheerende Folgen haben.
„In allen Fällen spielen Psychotherapeuten eine unrühmliche Rolle,
die es an professioneller Distanz fehlen lassen“,sagt Nolte.
“Ganz schlimm wird es,wenn die Gerichte die Aussagen dieser Therapeuten betrachten
wie neutrale Gutachten.“Für den Anwalt ist es bis heute noch unfassbar,
wie das Landgericht Hannover den „haarsträubenden Behauptungen “ Sabine L.s
glauben konnte.Anfangs habe sie nur gesagt,
dass ihr Vater sie nur an den Busen gefasst habe,
nach drei Jahren Therapie habe sie behauptet,
sie habe sich beim Doppelkopf auf den Tisch legen müssen
und sei reihum vergewaltigt worden.
Ein Muster der induzierten Erinnerung,
wie es der renommierte Kieler Psychologieprofessor
Köhnken schon häufig in seiner Praxis als Gerichtsgutachter beobachtet.
„Das Problem sind Therapien,
die mit Deutungen und Interpretationen arbeiten“.sagt Köhnken.
“Da kann es leicht passieren,dass das vorgegebene Stichwort „Missbrauch“ einen Suggestionsprozeß auslöst,sodass der Patient am Ende selbst davon überzeugt ist.“
Eine alarmierende Bilanz hat Jürgen Voss,
langjähriger Leiter der Außenstelle des Landessozialamtes in Hannover,
aus seiner Erfahrung mit Opferentschädigungsanträgen gezogen:
„Von 14 vermeintlichen Missbrauchsfällen,
die mit einer psychischen Erkrankung verbunden waren,
hat sich am Ende nur ein einziger als stichhaltig erwiesen.
Alle übrigen Beschuldigungen hatten mit der Wirklichkeit
nichts oder nur sehr wenig zu tun.
“Jedes Argument,das der Missbrauchsbehauptung widerspreche,
werde in solchen Fällen so verdreht,dass es ins phantasierte Bild passe.
Eine Frau beispielweise behauptete,
wegen sexuellen Missbrauchs immer wieder
in psychiatrischen Kliniken gewesen zu sein“,
erzählt der Regierungsdirektor im Ruhestand.
„Als sich keine Belege fanden,behauptete sie,
die Täter hätten die Akten vernichtet.“
Auch Karin G. beantragte eine Opferentschädigung.
Die gelernte Industriekauffrau führte ihre psychische Erkrankung
auf jahrelangen Missbrauch zurück.
Schon im Alter von 3 Jahren hätten ihre
Eltern sie auf einem Spielplatz fremden Männern als Sexualobjekt überlassen,
beteuerte sie nach langen Gesprächen mit ihrer Psychotherapeutin in Bielefeld.
Die Eltern Erna und Klaus G. waren schockiert,
als sie 2005 mit dem Vorwurf konfrontiert wurden-
die Tochter war bereits 35 und seit gut 15 Jahren aus dem Haus.
Sie wiesen nach,dass ihre Tochter in der Schule Bestnoten hatte,
bis zum Abitur nie durch psychische Störungen aufgefallen war.
Doch Karin G. erhob immer heftigere Vorwürfe.
Im Ater von vier Jahren berichtete sie,
sei sie bereits Opfer satanischer Rituale und
Zeugin einer rituellen Kindestötung geworden.
Da sich nichts von alledem beweisen ließ und vieles wahnhaft klang,
wurde der Antrag auf Opferentschädigung abgewiesen.
Den in Hannover lebenden Eltern aber ist es weiterhin untersagt,
Kontakt zu ihrer Tochter aufzunehmen.
Die Eltern haben sich der Selbsthilfegruppe „Schulterschluss“ angeschlossen,
die nicht nur Hilfe bei ungerechtfertigten Missbrauchsvorwürfen anbietet,
sondern sich auch um Sektenopfern kümmert.
Nicht selten zeigt sich ein Zusammenhang zwischen den Arbeitsfeldern.
„Manche Therapeutinnen vermischen Psychlogie und Esoterik“,
sagt die Vorsitzende Elke Leonhardt.
Eine Vereinsangehörige berichtet sogar,
sie sei im Rahmen der Familientherapie vom Jugendamt
an eine Diplompädagogin verwiesen worden,
die sich als Außerirdische zu erkennen gegeben habe.
Eine andere Betroffene namens Andrea K. berichtet von einer Lebensberaterin,
die angeblich mit einem „Geistwesen“ zusammenarbeitete und
sie und ihre drei Geschwister dazu brachte,
ihre Eltern des sexuellen Missbrauchs zu beschuldigen.
Wolf Rainer L.,der acht Monate zu Unrecht im Gefängnis saß,hat seiner Tochter einen langen Brief geschrieben,80 Seiten lang. „Sie soll wissen,
wer ihre Eltern sind und wie ihre Kindheit wirklich war“,
sagt L.,der ganz fest darauf hofft,
dass seine Tochter den Brief irgendwann einmal auch lesen wird.