Dienstag, 8. Oktober 2019

Anne Jürgens Kunstfehler

Dipl.-Pädagogin Anne Jürgens aus Bielefeld hat gegen mich eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Bedrohung bei der Staatsnwaltschaft Frankfurt am Main gestellt. Sie wurde auf den Weg der Privatklage verwiesen. Ich lasse mich zur Sache wie folgt ein: „Ich habe an der Fachtagung von False Memory Deutschland e.V. in Frankfurt als Betroffener und als Mitglied des Vereins False Memory Deutschland e.V. teilgenommen. Ich habe während der Fachtagung zwei Psychotherapeutinnen meinen Fall geschildert. Meine Tochter, geb.1970, hat im Jahr 2001 Vorwürfe gegen mich erhoben wegen eines angeblich begangenen sexuellen Kindesmissbrauchs. Eine Strafanzeige gegen mich wurde nie erstattet. Die Vorwürfe waren und sind unbegründet; ich habe zu keinem Zeitpunkt meine Tochter sexuell missbraucht. MeineTochter hat auch versucht, eine Opferentschädigung zu bekommen. Im Jahr 2003 wurde der Opferentschädigungsantrag meiner Tochter abschlägig beschieden. Nach meiner Einschätzung ist durch eine fehlerhafte Therapie meiner Tochter durch die Psychotherapeutin Frau Anne Jürgens der Vorwurf gegen mich erhoben worden. Ich spreche jetzt von dem False-Memory-Syndrom. Ich habe mich auch wegen der aus meiner Sicht fehlgeleiteten Therapie und des möglicherweise induzierten sexuellen Missbrauchs damals an Frau Anne Jürgens gewandt. Diese war aber zu keinem Gespräch bereit, schickte mir vielmehr eine Unterlassungsaufforderung mit einer Widerrufserklärung hinsichtlich der Behauptungder fehlgeleiteten Therapie. Ich habe diese Unterlassungsaufforderung nicht unterschrieben und nichts zurückgenommen. Eine Klage gegen mich hat Frau Jürgens zu keinem Zeitpunkt erhoben. All dies habe ich den beiden Psychotherapeutinnen,Ute Blum-Dietsche und Brigitte Bosse, während der Fachtagung erzählt. Ich habe ihnen meinen Fall geschildert. Die Therapeutinnen reagierten abweisend; ich hatte den Eindruck, dass ihnen das False-Memory-Syndrom unbekannt ist. Ich war deshalb verärgert weil ich mich nicht richtig ernst genommen fühlte. Es ist daher durchaus möglich, dass ich sinngemäß gesagt habe, ich könnte mich in Anwesenheit der Frau Jürgens vergessen und sie vielleicht umbringen. Dies war natürlich keine ernstgemeinte Drohung. Ich war nur erregt vor allem durch die falschen und verleumderischen Vorwürfe meiner Tochter unter denen ich und meine Familie seit Jahren sehr stark zu leiden haben. Denn der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist nach Mord das Schlimmste, was man einem Menschen vorwerfen kann, erst recht, wenn die Behauptung von dem eigenen Kind stammt. Ich leide seit Jahren an dem von meiner Tochter herbeigeführten Kontaktabbruch. Die beiden Psychotherapeutinnen haben mir gegen Ende des Gespräches versprochen, mit Frau Anne Jürgens zu reden und wollten helfen, meine Vorwürfe zu klären. Ich hatte aber zuvor den Eindruck, dass sie meinen Äußerungen keinen Glauben schenken, denn sie betonten, Frau Jürgens leiste nach ihrer Einschätzung stets korrekte und hervorragende Arbeit. Das konnte ich nun wiederrum nicht nachvollziehen, da aus meiner Sicht eine fehlgeleitete Therapie meiner Vermutung nach zu den falschen Behauptungen meiner Tochter geführt hat. Da meine Tochter zu keinem Zeitpunkt eine Anzeige gegen mich erstattet hat, bestand auch niemals die Gelegenheit in einem Strafverfahren die Sache zu klären und mich zu verteidigen. Ich leide insoweit sehr darunter, dass ich seit Jahren mit dem Vorwurf meiner Tochter leben muss, ohne dass für mich die Möglichkeit der Richtigstellung besteht. Keineswegs wollte ich Frau Jürgens ernsthaft mit dem Tod bedrohen oder ihr sonst wie körperliches Leid zufügen. Wenn dieser Eindruck in dem Gespräch entstanden sein sollte, so tut es mir leid und ich bereue meine Ausdrucksweise, die auf meine Erregung und meine Betroffenheit in dem Gespräch zurückzuführen ist. Ich entschuldige mich auch bei Frau Anne Jürgens für meine bedrohlich wirkenden Äußerungen,die aber niemals ernst gemeint waren.“